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   OLG Karlsruhe, 30.11.1993 - 8 U 251/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3918
OLG Karlsruhe, 30.11.1993 - 8 U 251/93 (https://dejure.org/1993,3918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.1993 - 8 U 251/93 (https://dejure.org/1993,3918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 1993 - 8 U 251/93 (https://dejure.org/1993,3918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Werklohnanspruchs für Stundenlohnarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immer Ärger mit den Stundenlohnarbeiten (IBR 1994, 53)

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03

    Prüffähige Rechnung als Voraussetzung für Fälligkeit des Restwerklohns

    Dies gilt jedoch nur für ordnungsgemäße Stundenlohnzettel; werden die durchgeführten Arbeiten wie hier indes nicht nachvollziehbar beschrieben und lässt sich deshalb eine Zuordnung nicht vornehmen, sind solche Stundenlohnzettel selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie vom Bauherrn oder dessen Vertreter abgezeichnet wurden (vgl. OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 17 U 96/01

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Darlegungs- und Beweislastverteilung bei

    Die Parteien haben unstreitig die Geltung der VOB/B nicht vereinbart, so dass die zu § 15 Nr. 3 VOB/B entwickelten Anforderungen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1470 f.; OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114 f.; Keldungs in: Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., § 15 Nr. 3 VOB/B Rdn. 41) keine Anwendung finden.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 23 U 78/99

    VOB-Vertrag: Prüfbarkeit einer Stundenlohnabrechnung

    gilt, dessen Erforderlichkeit in den Tagelohnzetteln nachvollziehbar beschrieben wird und in Zweifelsfällen eine Überprüfung durch Sachverständige erlaubt (vgl. auch OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114 f).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04

    Begründen unterschriebene Stundenlohnzettel eine Stundenlohnabrede?

    Dabei ist für die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses regelmäßig erforderlich, dass die Stundenzettel die Arbeiten nachvollziehbar und detailliert beschreiben (OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1470, 1471; OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114, 115).
  • OLG Dresden, 17.09.2007 - 12 U 1413/07

    Keine Vollmacht des Bauleiters für abändernde Vergütungsabrede

    Um dem Auftraggeber die hinreichende und sachgerechte Kontrolle von Stundenlohnleistungen zu ermöglichen, ist gem. § 15 Nr. 3 Satz 2 VOB/B auf den Stundenlohnzetteln neben den jeweils geleisteten Arbeitsstunden auch die jeweils eingesetzte Person in ihrer Funktion, der Ort und die Art ihres Einsatzes zu bezeichnen (vgl. hierzu auch: Ingenstau/Korbion, Keldungs, VOB-Kommentar, 15. Aufl., Rz. 8 zu § 15 Nr. 3 VOB/B; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.1993, BauR 1995, 114 ff., 115).
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